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Preise

,,Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung." John F. Kennedy

Nachhilfe 
Online Hausaufgabenbetreuung inklusive!

Einzelförderung, 1 feste Wochenstunde (1 x 60 Min./Woche)

ab 135€ im Monat

Kleingruppe, 1 feste Wochenstunde (1 x 60 Min./Woche)

 79€ im Monat 

Einmalige Zusatzstunde im Einzelunterricht

einmalig 44€

  • Eine Unterrichtsstunde entspricht 60 Minuten. Kleingruppen enthalten maximal 4 Personen. 

  • In den Ferien findet keine Nachhilfe statt (wenn Ferien offiziell am Montag beginnen, ist z.B. am Samstag davor noch Nachhilfe).

  • Der entsprechende Betrag wird an 11 Monaten im Jahr gezahlt, damit bleibt der 12. Monat im Jahr (während der Sommerferien) kostenfrei. In diesem Monat (die ersten 4 Wochen der Sommerferien) werden nur die tatsächlich besuchten Stunden bezahlt
    (z.B. Ferienkurs, oder Zusatzstunden). 

  • Der Vertrag ist monatlich kündbar, mit einer Kündigungsfrist von einer Woche.
     

Kurse

Ferienkurs (10 x 60 Min./Woche)

In Kleingruppen, findet in der Regel Mo. - Fr. 2h pro Tag statt

149€ pro Kurs 

119€ wenn Sie nebenbei Einzel-/Gruppenunterricht nehmen

Abschlussvorbereitung (Abitur, FOS, Real-, und Hauptschulabschluss) 

2h pro Woche in Kleingruppen (beginnend im Oktober)

149€ pro Monat für

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Vollständige​​ Vorbereitung auf die schriftliche oder mündliche Abschlussprüfung.
"Von A bis zur wiederholten Prüfungssimulation"

Lerntherapie oder Lerncoaching

Lerntherapie/Lerncoaching (60 Min./Woche, Einzelsitzungen, auch in den Ferien). Inbegriffen ist regelmäßiger Austausch mit allen Beteiligten

75€ pro Stunde

  • Eine Therapiestunde entspricht 60 Minuten, sie findet ausschließlich im Einzelsetting statt.

  • In den Ferien läuft die Lerntherapie und das Lerncoaching in der Regel weiter, Abweichungen vom Wochentermin und Nachholstunden können im Einzelfall besprochen werden.

  • An gesetzlichen Feiertagen hat das Lernzentrum Kopfsache geschlossen.

  • Der Vertrag ist monatlich kündbar, mit einer Kündigungsfrist von einer Woche.
     

Diagnostik 
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Ohne Diagnostik kann keine sinnvolle und zielgerichtete Therapie stattfinden.
Zur Erstellung eines individuellen Förderplans wird ein ausführliches Anamnesegespräch geführt.
Falls keine oder schon veraltete Vorbefunde vorhanden sind, wird zunächst eine Diagnostik zur Förderplanung durchgeführt.
Damit ggf. eine Finanzierung durch das Jugendamt erfolgen kann, muss die Diagnostik allerdings extern geschehen.
Wenn die Unterstützung nicht gewünscht ist und es direkt losgehen soll, erfolgt die Diagnostik direkt bei uns vor Ort.
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Diagnostik bei Verdacht auf Lernschwäche 
Inklusive Kurzgutachten, Kostenvoranschlag wird erstellt

100€ pro Stunde Testung + 1h Schreibgebühr

Ein Beispiel:
 

Eine Eingangsdiagnostik dauert ca. 3 Stunden, je nach Fragestellung setzt sie sich aus verschiedenen Modulen zusammen. Bei allgemeinen Lernschwierigkeiten und Verdacht auf z.B. eine LRS und Problemen bei der Aufrechterhaltung der Aufmerksamkeitsleistungen würde jeweils die Lese- und Rechtschreibleistung im Rahmen eines kurzen Anfangsscreenings angeschaut werden.

In derselben Sitzung findet dann eine computergestützte Testung der Aufmerksamkeit statt und ein IQ Test. Falls das Anfangsscreening auffällig ist, eine LRS-Testung. Bei Bedarf wird nach Absprache ein zweiter Termin ausgemacht.

Die Testungen finden in der Regel samstags statt.


Unsere Gutachten sind sehr ausführlich und differenziert, keine Aneinanderreihung von Textbausteinen. Deshalb wird eine Schreibgebühr berechnet. So eine 3h-Testung würde dann 3x100€ + 1h Bericht = 400€ kosten.

Neuropsychologie und Diagnostik

Einzeltherapiesitzung oder Diagnostik (60 Minuten)

Selbstzahler

100€ pro Stunde

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Die Kosten für eine neuropsychologische Behandlung für Menschen nach neurologischen Erkrankungen werden von privaten Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und - sofern die Versorgung durch Vertragstherapeuten nicht gewährleistet ist - auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Da wir keine Kassenzulassung haben, arbeiten wir mit dem Kostenerstattungsverfahren, d.h. die Behandlung muss zunächst bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie keinen Therapieplatz innerhalb von drei Monaten bei einem Neuropsychologen mit Kassensitz bekommen haben.

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Die ambulante neuropsychologische Therapie ist seit 24.02.2012 eine anerkannte vertragsärztliche Leistung (BANz.Nr. 31, S.747). Eine flächendeckende Versorgung durch Vertragstherapeuten wird noch eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat aus diesem Grund ab sofort eine „möglichst bürokratiearme“ Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V empfohlen (www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/22/#1415/).

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In der Auflage Nr. 3 des Nichtbeanstandungsbescheides des BMG vom 30.01.2012 heißt es:

„Sofern und solange nicht genügend Leistungserbringer nach Vorgaben des Richtlinienbeschlusses zur Verfügung stehen, um die medizinisch notwendige Versorgung der betroffenen Versicherten sicherzustellen, geht das Bundesministerium für Gesundheit davon aus, dass im Wege einer möglichst bürokratiearmen Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V auch weitere qualifizierte Personen mit neuropsychologischer Ausbildung in die GKV einbezogen werden können…“

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Vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.

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